Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma Gunther Klaehn Marine Technology International

Stand: 09/2015
Diese Bedingungen liegen allen Geschäfts- und Kaufabschlüssen zugrunde, es sei denn, es werden anders lautende Vereinbarungen
getroffen. Telefonische und mündliche Abreden werden nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Im Rahmen des Datenschutzgesetzes können die Daten des Kunden, soweit sie die Geschäftsabwicklung betreffen, gespeichert und verarbeitet werden.
Sollte es uns bei Warenkreditgeschäften erforderlich erscheinen, können die Daten auch an Dritte weitergereicht werden.

Preise:
1. Angebote, Zeichnungen und sonstige Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen, ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Das Urheber- und Eigentumsrecht behalten wir uns vor.

2. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk. Verpackungs- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Empfängers bzw. Bestellers. Der vereinbarte Kaufpreis wird von der Firma Klaehn höchstens bis zu dem vereinbarten Abnahmetermin oder Ablauf der Kataloglaufzeit garantiert.
Nachträgliche Änderungen bei der Mehrwertsteuer berechtigen die Firma Klaehn zu einer entsprechenden Weitergabe an den Kunden. Zustellgebühren der Post/DHL, DB, Spedition sind grundsätzlich vom Kunden, wenn nicht anders vereinbart, zu übernehmen.

3. Maßgeblich für den Leistungsempfang ist unsere Auftragsbestätigung. Unklarheiten, betreffend der Auftragsbestätigung, sind uns innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen.

Lieferung:
1. Mit Verlassen des Werkes/Lager/Werkstatt reist die Ware auf Gefahr des Kunden und kann auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gegen Rechnung versichert werden. Eventuelle Transportschäden sind unverzüglich dem Überbringer der Ware zu melden (Post/DHL, DB, Spedition), da ansonsten kein Ersatz gestellt werden kann (wenn nicht anders gesetzlich geregelt). Hat der Käufer bzw. Empfänger durch seine Unterschrift bestätigt, dass er die Ware im ordnungsgemäßen Zustand erhalten hat, so können nachträglich keine Reklamationen geltend gemacht werden. Die Unterschrift ist den Fahrern des Werkes, der Spedition, Post/DHL, den Beauftragten der Verkaufsbüros zu leisten.

2. Bei Abnahmeverzug seitens des Käufers sind wir berechtigt, mindestens eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises zu berechnen. Sollte die Lieferung eingelagert werden müssen, so berechnen wir die Lager- und Speditionskosten.
Außerdem kann der Kaufpreis an die bestehende Kostensituation angepasst werden, oder die Firma Klaehn kann vom Vertrage zurücktreten und Schadensersatzleistung in Höhe von 25% des Kaufpreises geltend machen.

3. Eventuell durch nicht abgenomme Ware entstandene Rücksendungs- und Spesenkosten werden dem Kunden bei einer erneuten Zustellung mit in Rechnung gestellt.

4. Der Kunde hat Teillieferungen anzunehmen, außer er weist die Unzumutbarkeit der Teillieferung nach.

Zahlung:
1. Die Zahlungen sind per Nachnahme/Vorauszahlung/PayPal(Überweisung bei entsprechender Bonität und Vereinbarung) innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen (je nach Vereinbarung) mit 2% Skonto zu zahlen.

2. Skonto kann nur gewährt werden, wenn sämtliche vorherigen Rechnungen ausgeglichen sind. Für die Errechnung des Skontobetrages ist der Rechnungsnettobetrag nach Abzug aller Nebenkosten wie Spesen, Fracht, Fahrtkosten, Rabatten etc. maßgeblich.

3. Barzahlung ist nur eine Zahlung bei Empfang der Ware. Bei jeder anderen Zahlungsart hat die Verkäuferin das Recht (bei Zahlungsverzug) bankübliche Zinsen für nicht geduldete Kredite ab Fälligkeit zu berechnen. Waren die Waren auf Anzahlung gekauft bzw. verkauft, so ist nebst Zinsen an die von der Verkäuferin zu benennende Teilzahlungs- oder Finanzierungsbank gemäß Teilzahlungsvertrag zu leisten. Die Anzahlung ist direkt an die Firma Klaehn oder deren Vertreter zu leisten.

4. Bei Auslandsgeschäften hat die Zahlung für uns kosten- und spesenfrei zu erfolgen, d.h. sämtliche Zahlungen müssen den Vermerk „spesenfrei“ für den Empfänger tragen.

5. Bei Teilzahlungskäufen kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei allen anderen Geschäften ist die Bestellung unwiderruflich bzw. siehe Widerrufsbelehrung. Jeder Auftrag wird erst durch unsere Annahmebestätigung wirksam und kann innerhalb von 14 Tagen abgelehnt werden. Alle Unterzeichner des Vertrages auf der Käuferseite gelten als Käufer und haften gesamtschuldnerisch.

6. Bei Kaufabschluß sind unsere Verkäufer berechtigt, bis zu 25% der Kaufsumme zu kassieren. Nach Auftragserteilung ist es unseren Verkäufern nicht mehr erlaubt, Zahlungen entgegenzunehmen, es sei denn, sie sind durch ein besonderes Schreiben der Verkäuferin berechtigt.

7. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen Wechselgeschäfte werden grundsätzlich nicht getätigt.

8. Der Kunde ist nicht berechtigt Aufrechnungsansprüche aus irgendwelchen aus Geschäften zu machen.

Eigentumsvorbehalt:
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum. (Lieferung erfolgt nur unter verlängertem Eigentumsrecht)

2. Veräußert der Kunde die ihm gelieferte Ware, so werden schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung unserer Forderungen, die aus dem Verkauf entstehenden Forderungen des Kunden gegen seine Käufer mit allen Nebenrechten an uns abgetreten.

3. Wir sind berechtigt, insbesondere bei Warenkreditgeschäften, Sicherheitsleistung in Höhe des veranschlagten Geschäftes zu verlangen.

Mängel/Lieferfristen
1. Offensichtliche Sachmängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen (Sollten für Privatleute andere vom Gesetzgeber erlassene Regeln gelten, so sind diese in Ansatz zu bringen). Für Kaufleute gilt dies auch hinsichtlich nicht offensichtlicher Sachmängel, soweit diese durch eine zumutbare Untersuchung feststellbar sind.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrüge zurückzuhalten oder zu kürzen.

3. Für die gekauften Waren leistet die Firma Klaehn die handelsübliche Garantie derart, dass sie sich verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen für die Behebung evtl. Schäden Sorge zu tragen und zwar nach ihrer Wahl auch durch Umtausch gegen Ersatzwaren.

4. Die Firma Klaehn liefert Waren nur unter dem Gesichtspunkt der Werksgarantie, sowie auch deren Bestimmungen hinsichtlich der Durchführung von Serviceleistungen und Kostenerstattung. Wandlungs-Minderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Kleine Schäden werden möglicherweise vor Ort behoben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, diesbezüglichen Wünschen seitens der Firma Klaehn zu folgen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Benutzer durch Umziehen, natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, sowie auf solche Waren, an denen ohne Zustimmung der Verkäuferin von Dritten gearbeitet wird oder wurde.

5. Bei einem Kauf mit Abnahmefrist muß der genaue Abnahmetermin durch den Käufer innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin mitgeteilt werden, damit die Lieferung ordnungsgemäß vorbereitet werden kann. Wenn keine bestimmte Abnahmefrist vereinbart wird, sind die Waren innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß abzunehmen.

6. Wird der vereinbarte Liefertermin von der Verkäuferin mit mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer der Firma Klaehn eine angemessene Nachfrist setzen, die aber schriftlich erfolgen muß und mind. 2 Wochen beträgt. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Fixgeschäft gilt nur dann als vereinbart, wenn dies beim Liefertermin durch das Wort „Fixgeschäft“ hervorgehoben ist.

7. Höhere Gewalt, Störungen im Geschäftsbetrieb der Verkäuferin oder deren Lieferanten entbinden die Verkäuferin von den Lieferfristen und vernichten das Recht des Käufers auf Setzung von Nachfrist und Rücktritt.

Die Lieferfrist beginnt in diesem Falle mit dem Zeitpunkt der Beseitigung dieser Störung erneut zu laufen.

Gerichtsstand:
1. Allen Geschäften liegt das deutsche Recht, auch Auslandsgeschäfte, zugrunde.

2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung der Zivilprozeßordnung vor, ist Gerichtsstand der Vertragsparteien Buxtehude/Stade -Germany-.

3. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, können wir in jedem Falle das Amtsgericht anrufen.

Sonstiges:
Bitte beachten Sie, dass Holzprodukte oder Massivholzartikel auch nach der Verarbeitung noch Naturprodukte sind.
Es enthält immer noch einen gewissen Prozentsatz an Restfeuchtigkeit. Um eine mögliche Rißbildung weitgehend zu verhindern, sollte im Aufbewahrungsraum immer etwas Luftfeuchtigkeit vorhanden sein.